Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen für FRAMA e-communications: RMail

Inhaltsverzeichnis

  1. DEFINITIONEN
  2. SERVICES UND SOFTWARE
  3. STEUERN
  4. EIGENTUMSRECHTE
  5. VERTRAULICHE INFORMATIONEN
  6. DATENSCHUTZ
  7. AUSSCHLUSS VON GARANTIEN
  8. SCHADLOSHALTUNG
  9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG; RECHTSMITTELBESCHRÄNKUNG
  10. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
  11. ALLGEMEINES

Allgemeine Bestimmungen

Frama Communications AG (FRAMA), Dorfstrasse 6, 3438 Lauperswil, Schweiz, ist, als Partner von RPost Communications Ltd (LIZENZGEBER) ermächtigt, die RPost Services (SERVICES) weltweit zu verkaufen.  FRAMA verkauft die SERVICES unter der Marke „e-communications: RMail“.

FRAMA und der LIZENZGEBER gewähren dem Lizenznehmer gemäss den Bestimmungen und Bedingungen dieser Nutzungsbedingungen eine eingeschränkte, nicht exklusive, nicht übertragbare, persönliche Lizenz für die Installation, den Betrieb und die Nutzung der SERVICES. Durch die Verwendung der SERVICES anerkennt der Lizenznehmer die Bestimmungen und Bedingungen dieser Nutzungsbedingungen und sonstiger zusätzlicher Bestimmungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Nutzung der SERVICES oder weiteren von FRAMA erbrachten softwarebasierenden Services akzeptieren Sie die Bestimmungen und Bedingungen, Rechte und Einschränkungen dieser FRAMA-Nutzungsbedingungen.

Aus der Nutzung der SERVICES oder der Software ergibt sich, dass diese Nutzungsbedingungen und die unter www.rmail.com festgehaltenen rechtlichen Hinweise des LIZENZGEBERS von den Kunden und Nutzern, welche die Nutzungsbedingungen akzeptieren, gelesen und verstanden wurden.

Die Nutzung der SERVICES oder ein Klick auf die Schaltfläche „Ja“ oder „Annehmen“  der eingestellten Nutzungsbedingungen erfolgt anstelle Ihrer Unterschrift und besagt, dass Sie die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen für die SERVICES gelesen und verstanden haben und dass sie diese anerkennen.

Diese Nutzungsbedingungen sind eine rechtswirksame Vereinbarung zwischen dem Kunden (entweder eine natürliche Person oder eine juristische Person) und FRAMA für die Nutzung der SERVICES oder Software, einschliesslich der dazugehörenden Medien, gedruckten Unterlagen und jeglicher Online-Dokumentation. FRAMA behält sich das Recht vor, alle Privilegien der SERVICES eines Nutzers zu wider-rufen, der die SERVICES oder die Software für unerwünschtes E-Mail-Marketing oder für jede andere nicht autorisierte oder illegale Nutzung verwendet. Diejenigen, die SERVICES oder Software installieren oder die SERVICES irgendwie nutzen, erklären sich damit einverstanden, sich an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen resp. Nutzungsbedingungen zu halten.

1. DEFINITIONEN

Die in diesen Nutzungsbedingungen verwendeten Begriffe in Grossschreibung ohne Definition haben die nachstehenden Bedeutungen:

FRAMA bedeutet Frama Communications AG, 3438 Lauperswil, Schweiz, eine als Aktiengesellschaft bestehende Gesellschaft, die für Geschäfte  den Markenname e-communications: RMail verwendet sowie alle ihre Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen.

LIZENZGEBER bedeutet RPost Communications Ltd, Bermuda, eine Gesellschaft, die ihre Geschäfte unter dem Handelsnamen RPost tätigt, sowie alle RPost Tochtergesellschaften oder verbundenen Unter-nehmen.

SERVICES bedeutet Dienstleistungen, die mit der Technologie welche dem  LIZENZGEBER gehört und von ihm betrieben wird, erzeugt werden, die die Übermittlung der E-Mail ermöglicht, verfolgt und eine Empfangsquittung an den Absender mit Uhrzeit-/Datums-Siegel sendet,  deren Inhalt als auch die An-hänge mit Hashing-Algorithmen verschlüsselt und mit digitalen Signaturen authentifiziert, womit verifiziert werden kann, dass eine Nachricht an den Mailserver des Empfängers zugestellt wurde und  durch Frama unter der Marke e-communications: RMail weltweit verkauft werden.

VERTRAUENSDIENSTANBIETER meint Anbieter qualifizierter Dienste, die die Konformität mit den besonderen Anforderungen an solche Dienste nach der EU-Regulation 910/2014 [eIDAS-Verordnung] nachweisen und dafür den Qualifikationsstatus verliehen bekommen; sie können ihre Dienste mit dem EU-Vertrauenssiegel für qualifizierte Vertrauensdienstanbieter bewerben.

NICHTQUALIFIZIERTE VERTRAUENSDIENSTE bedeutet, dass der Vertrauensdienstanbieter sowie die Vertrauensdienste alle Anforderungen für nicht qualifizierte Vertrauensdienste gemäss EU Regulation 910/2014 [eIDAS] erfüllen.

QUALIFIZIERTE VERTRAUENSDIENSTE bedeutet, dass der Vertrauensdienstanbieter sowie die Vertrauensdienste gemäss EU Regulation 910/2014 [eIDAS] zertifiziert sind

Die in diesen Nutzungsbedingungen in Anführungszeichen gesetzten Begriffe ohne Definition haben die nachstehenden Bedeutungen:

 „Kunde“ meint eine natürliche Person oder juristische Person, welche die Lizenzen zur Nutzung der SERVICES bei FRAMA erwirbt oder erworben hat. 

„Nutzer“ meint jede natürliche Person, die durch einen Kunden zur Nutzung der SERVICES oder der Software ermächtigt wird.

„e-communications: RMail Partner “ meint eine Gesellschaft, die als Vertriebspartner von FRAMA und des LIZENZGEBERS handelt und die SERVICES gemäss speziell in einem separaten schriftlichen Vertrag mit Frama festgelegten Bedingungen vermarktet und fördert.

„Software“ ist ein Oberbegriff für die verschiedenen Arten von Programmen für den Betrieb von Rechnern und zugehörigen Geräten, die in der Praxis erforderlich sind, damit der reibungslose Betrieb der SERVICES sichergestellt ist.

„Einheit“ bedeutet eine Nachricht bis maximal fünf (5) Megabyte Datenvolumen.

2. SERVICES UND SOFTWARE

2.1 Implementierung

FRAMA und der LIZENZGEBER gewähren dem Kunden eine beschränkte Lizenz zur Nutzung der SER-VICES, die dem Kunden und / oder den Nutzern ermöglicht, die SERVICES durch Weiterleitung ihrer abgehenden für die Registrierung markierten E-Mail über die Server von FRAMA oder vom LIZENZGE-BER zu nutzen.

Die Software und die SERVICES sind durch Urheberrechte und internationale Urheberrechtsverträge sowie durch andere Gesetze und Abkommen zum geistigen Eigentum geschützt.

Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Diese Nutzungsbedingungen gewährt Ihnen folgende Rechte:

(a) Software: Sie können die Software installieren, benutzen, darauf zugreifen,  sie anzeigen, sie betreiben oder auf andere Weise mit mehreren Kopien der Software auf einem einzigen Rechner, einem Arbeitsplatz, einem Terminal, Organizer, Pager, „Smartphone“ oder einem anderen digitalen elektronischen Gerät („Computer“) interagieren, solange die Dienstleistung unter den gleichen Kontodaten oder gleicher E-Mail-Adresse benutzt wird.

(b) Eine Lizenz für die Software darf nicht geteilt oder gleichzeitig auf verschiedenen Rechnern genutzt werden, es sei denn, die SERVICES fordern keine individuellen Rechnerlizenzen.

(c) Rechtevorbehalt: Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind FRAMA oder dem LIZENZGEBER vorbehalten.

2.2 Authentifizierung

Jede Registered Receipt™ E-Mail und jede E-Mail, die eine RMail Digital Seal® Markierung hat, kann in den ersten sieben Jahren ab dem Versand der entsprechenden e-communications: RMail Nachricht bis zu fünf Mal authentifiziert werden, und dies ohne zusätzliche Gebühren für den Absender. Nach fünf Authentifizierungen oder sieben Jahre nach dem Versanddatum der entsprechenden e-communications: RMail Nachricht wird von der die Authentifizierung anfordernden Organisation oder Person vor der Authentifizierung eine Gebühr verlangt, wenn die anfordernde Organisation kein aktueller gebührenpflichtiger Kunde ist, oder wenn FRAMA nach eigenem Ermessen zum Schluss kommt, dass der Umfang der Authentifizierungsanforderungen einen Missbrauch der SERVICES darstellt.

2.3 Dienstleistungsgebühren

FRAMA kann dem Kunden jederzeit eine Änderung der Gebühren, der Bestimmungen und der Bedingungen für die Nutzung der SERVICES mitteilen. Diese Gebühren gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn er die SERVICES sieben Werktage nach Versand der Mitteilung und deren Erhalt auf dem Mailserver des Empfängers weiterhin nutzt. Ein Nutzer wird als eine E-Mail-Absenderadresse definiert. Monats- und Jahreslizenzen verlängern sich automatisch jeden Monat bzw. jedes Jahr, es sei denn, dass der Nutzungsvertrag schriftlich gekündigt wird. Vorausbezahlte Lizenzen oder Einheiten werden nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums automatisch neu in Rechnung gestellt, es sei denn, dass die SERVICES schriftlich gekündigt wurden. Nicht genutzte Einheiten verfallen bei Jahreslizenzen 12 Monate nach Rechnungstellung. Bei Monatslizenzen erfolgt dies an jedem Monatsende. Die Übertragung von Einheiten auf andere Nutzerkonten ist nicht möglich.

2.4 Einschränkungen

(a) Alle Urheberrechtsvermerke müssen auf allen Kopien der Software erhalten bleiben.

(b) Die Software und SERVICES dürfen nicht rückentwickelt, dekompiliert oder in ihre Bestandteile zerlegt werden.

(c) Die Software und SERVICES dürfen nicht vermietet, verleast, verleihen oder übertragen werden, un-abhängig davon, ob dies entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.

(d) Supportleistungen: FRAMA kann den Kunden nach eigenem Ermessen Supportleistungen für die Software oder die Dienstleistung („Supportleistungen“) anbieten. Die Nutzung von Supportleistungen wird, falls vorhanden, durch Richtlinien von FRAMA oder des LIZENZGEBERS geregelt und ist in zusätzlichen Dokumenten geregelt. Jede zusätzliche Software, die als Teil der Supportleistungen bereitgestellt wird, gilt als Teil der Software und unterliegt den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen. Technische Informationen, die der Kunde FRAMA oder dem LIZENZGEBER zur Verfügung stellt, können FRAMA oder der LIZENZGEBER für ihre geschäftlichen Zwecke, einschliesslich Produktsupport und Entwicklung, unentgeltlich nutzen. FRAMA oder der LIZENZGEBER werden solche technischen Informationen nur so verwenden, dass der Kunde nicht persönlich identifiziert werden kann, es sei denn, dies ist erforderlich, um den Support bereit- oder sicherzustellen.

(e) Ersatz, Änderung und Upgrade der Software oder der Dienstleistung: FRAMA und/oder der LI-ZENZGEBER behalten sich das Recht vor, die Software oder die Dienstleistung jederzeit zu ersetzen, zu ändern oder zu aktualisieren und dem Kunden eine Ersatz- oder geänderte oder aktualisierte Version der Software anzubieten, unter Verrechnung des Austauschs, der Änderung oder der Aktualisierung. Ein solcher Ersatz, eine geänderte Software oder eine Aktualisierung der Software oder der Dienstleistung, wie sie dem Kunden von FRAMA oder dem LIZENZGEBER angeboten wird, wird als Teil der Software angesehen und unterliegt den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen oder einer aktualisierten, erweiterten oder ergänzten Version der Nutzungsbedingungen. Bieten FRAMA oder der LIZENZGEBER eine Ersatz-, eine geänderte Version oder ein Upgrade der Software oder der SERVICES an, ist (a) die Weiterführung der Nutzung der Software und der SERVICES abhängig von der mindestens konkludenten Zustimmung des Kunden zu einer solchen Ersatz-, einer geänderten Version oder eines Upgrades der Software oder der SERVICES und den neuen  Nutzungsbedingungen durch den weiteren Gebrauch, und (b des Ersatzes der bisherigen Software oder der SERVICES mit gleichzeitiger sofortiger Ausserbetriebnahme der bisherigen Software oder der Services.

(f) Limitierung des Nachrichtenumfangs: Die pro Nutzer zugewiesene Datenmenge pro Nachricht/E-Mail ist auf 20 MB beschränkt, ausser die Nachricht wird mit den SERVICES für Grossdateiübertragungen übermittelt, für die die Beschränkung bei 200 Megabytes pro Nachricht liegt; FRAMA kann jederzeit andere Werte für die zugewiesene Datenmenge mitteilen. Nachrichten, die diese Grenzen überschreiten, können aufgrund von Limitationen hinsichtlich der Datenmenge für eingehende oder ausgehende Nachrichten nicht verarbeitet werden. Nachrichten mit geringerem Umfang können möglicherweise aufgrund von Limitationen hinsichtlich der eingehenden oder ausgehenden Datenmenge bei  den sendenden oder empfangenden Parteien oder aufgrund anderer Faktoren ausserhalb des e-communications: RMail Systems nicht verarbeitet werden. Der Kunde anerkennt und erklärt sich damit einverstanden, dass FRAMA und der LIZENZGEBER keine Verantwortung oder Haftung für die Löschung oder Nichtverarbeitung von Nachrichten tragen. FRAMA und der LZENZGEBER sind nicht verpflichtet, irgendwelche Inhalte der Kundenkonten aufzubewahren oder Nachrichten an Kunden oder Dritte weiterzuleiten.

3. STEUERN

3.1 Steuern

Sämtliche Steuern und Abgaben, unabhängig ihrer Bezeichnung, die auf dem Entgelt der SERVICES zu bezahlen sind, werden dem Kunden durch FRAMA oder den LIZENZGEBER in Rechnung gestellt und sind durch diesen zusätzlich zu bezahlen.

4. EIGENTUMSRECHTE

4.1 Eigentumsrechte

Der Kunde stimmt hiermit zu und anerkennt, dass der LIZENZGEBER der alleinige und ausschliessliche Eigentümer der Technologie, der Prozesse und der SERVICES ist, die als RMail SERVICES durch den LIZENZGEBER, FRAMA oder andere Dritte vertrieben werden(einschliesslich der Software) und dass alle Urheberrechte, Handelsmarken, Dienstleistungsmarken, Geschäftsgeheimnisse, Patente und anderen Eigentumsrechte, die in Verbindung mit den SERVICES benutzt werden, ebenfalls im alleinigen und ausschliesslichen Eigentum des Lizenzgebers stehen. 

5. VERTRAULICHE INFORMATIONEN

5.1 Definition

Vertrauliche Information umfasst: (a) alle nicht öffentlichen Informationen hinsichtlich der SERVICES oder des Geschäfts einer Partei (und wenn eine der Parteien verpflichtet ist die Vertraulichkeit der Information Dritter zu schützen, von einer dritten Partei); (b) Information, die als „geschützt“ oder „vertraulich“ gekennzeichnet oder anderweitig als vertraulich oder ähnlich bezeichnet wird; (c) jedes E-Mail das im Rahmen der E-Mail Transaktion mit Hilfe des SERVICE zugestellt wird;, (d) Information, die aufgrund ihrer Art als vertraulich oder geschützt zu betrachten ist; (e) Information, die in dieser Vereinbarung speziell als vertraulich gezeichnet ist.

5.2 Offenlegungen und Benutzung

Jede Partei ist damit einverstanden, vertraulichen Daten und Informationen der anderen Partei mit der gleichen Sorgfalt zu behandeln die sie bei ihren eigenen vertraulichen Informationen anwendet, aber auf keinen Fall mit weniger als der vernünftigen und gebotenen Sorgfalt.

5.3 Rechtsmittel

Die offenlegende Partei ist ungeachtet anderer Bestimmungen dieses Vertrags im Falle eines Verstosses oder eines drohendenden Verstosses durch die empfangende Partei gegen die Vereinbarungen in diesem Artikel berechtigt, eine gerichtliche Anordnung zum Schutz ihrer Interessen zu beantragen.

6. DATENSCHUTZ

Siehe Datenschutzerklärung e-communications: RMail

6.1 Zugriff auf Inhalte von Servicenachrichten

Der Kunde hat Kenntnis davon, dass FRAMA und der LIZENZGEBER nur dann Zugriff auf den Inhalt von Servicenachrichten nehmen, wenn ein solcher Zugriff erforderlich ist – und dazu erklärt er sein Einverständnis – wenn es darum geht (a) einen Serviceserver zu warten oder den reibungslosen Betrieb der Dienstleistung sicherzustellen; (b) einen Missbrauch der Dienstleistung zu untersuchen oder zu verhindern; oder (c) aus Gründen die im Artikel 5 dieser Nutzungsbedingungen vorgesehen sind.

Solche Inhalte gelten als vertrauliche Informationen des Kunden und unterliegen den Bestimmungen von Artikel 5.

7. AUSSCHLUSS VON GARANTIEN

7.1 Ausfall bei der Erbringung der Dienstleistung

Dem Kunden wird mitgeteilt, wenn die SERVICES nicht verfügbar sind. Die einzige und ausschliessliche Massnahme als Hilfe für den Kunden bei Ausfall der Erbringung der SERVICES besteht darin, dass FRA-MA die entsprechende Dienstleistung erneut erbringt. FRAMA und der LIZENZGEBER tragen bei Fehlern oder bei jedem solchen Ausfall bei der Zustellung einer E-Mail keine andere oder weitergehende Verantwortung, Haftung oder Verpflichtung.

7.2 Unzustellbare e-communications: RMail Nachrichten

Wenn eine Registered Email® Nachricht unzustellbar ist, teilt die e-communications: RMail Receipt™ E-Mail dem Absender diesen Zustellstatus mit. Es besteht keine weitere Verantwortlichkeit von FRAMA oder dem LIZENZGEBER, die E-Mail erneut zuzustellen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Absenders, diese E-Mail erneut zuzustellen. Unzustellbare gesendete Nachrichten gelten als erbrachte Dienstleistung und werden in Rechnung gestellt.

7.3 Passwörter

Der Nutzer ist allein für die Sicherheit und den Schutz seines Signaturpassworts und jedes anderen Passworts verantwortlich, das mit den SERVICES verbunden ist. FRAMA und der LIZENZGEBER wahren die Vertraulichkeit aller solcher Passwörter und geben solche Passwörter keiner Gesellschaft oder Organisation gegenüber bekannt, ausser es bestehe gegenüber Behörden eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung oder einzelne Personen machen sich strafbar, wenn sie der Behörde die Information nicht herausgeben.

7.4 Digital Seal®

FRAMA und der LIZENZGEBER übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass die Digital Seal® Markierung in allen E-Mail-Systemen aller Empfänger gültig bleiben und dass die mit einer „Digital Seal“ gesendeten Nachrichten so weitergeleitet werden. FRAMA und der LIZENZGEBER geben keine Zusicherung dafür ab, dass bei einer Registered Email® Nachricht mit einer Digital Seal Markierung der Digital Seal weiterhin gültig bleibt, nachdem die Nachricht ihren ersten Bestimmungsort erreicht hat. FRAMA und der LIZENZGEBER geben keine Zusicherung dafür ab, dass der SERVICE alle durch den Nutzer für ein digitales Siegel bezeichneten E-Mails mit einer Digital Seal Markierung versehen kann. Ferner beanspruchen FRAMA und der LIZENZGEBER nicht, dass mit der Digital Seal Technik die Identität des Ab-senders der Nachricht mit Digital Seal nachgewiesen werden kann.

7.5 Kontrolle und Haftung

Weder der FRAMA noch der LIZENZGEBER kontrollieren die Rechner-Hardware des Kunden, die Soft-ware oder die Netzwerkdienste, die vom Kunden für den Zugriff auf die SERVICES bereitgestellt werden. Die Leistung und/oder Nichterfüllung von Anforderungen des Rechners und des Netzwerks kann die Verbindungen des Kunden zu E-Mails, zum Internet oder Teilen davon und die Übertragung von Daten beeinträchtigen. FRAMA, der LIZENZGEBER und alle e-communications: RMail Partner lehnen dement-sprechend jegliche Haftung ab, die sich aus solchen Ereignissen ergibt oder damit in Verbindung steht. Die Dienstleistung wird „im Ist-Zustand“ und „mit allen Fehlern“ erbracht; FRAMA, der LIZENZGEBER und e-communications: RMail Partner geben betreffend die Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck oder Anspruch der sich aus dem Verlauf des Handels, der Nutzung oder der Handelspraxis ergeben keine zusätzlichen Garantien oder Zusicherungen ab, weder explizit noch implizit. FRAMA, der LIZENZGEBER und alle e-communications: RMail Partner liefern die Software „im Ist-Zustand mit allen Fehlern und lehnen hiermit jegliche Garantien und Bedingungen ab, seien sie ausdrücklich, implizit oder gesetzlich festgelegt, einschliesslich und ohne Einschränkung der impliziten Garantien oder Bedingungen.

FRAMA, der LIZENZGEBER und alle e-communications: RMail Partner lehnen jegliche Haftung oder Verantwortlichkeit bezüglich der Marktfähigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Viren-freiheit und für Fahrlässigkeit oder mangelnde fachmännischen Handhabung ab; dasselbe gilt für den Anspruch auf ungestörten Gebrauch oder Nichtverletzung von Rechten. Das gesamte aus der Benutzung oder der Leistung der Software entstehende Risiko liegt bei Ihnen.

7.6. Qualifizierte Vertrauensdienste

Die SERVICES sind derzeit nicht gemäss der EU-Regulation 910/2014 [eIDAS] zertifiziert und erfüllen deshalb zurzeit die Anforderungen für qualifizierte Vertrauensdienste nicht.

8. SCHADLOSHALTUNG

8.1 Schadloshaltung durch den Kunden

Der Kunde hält FRAMA, den LIZENZGEBER und alle e-communications: RMail Partner schad- und klaglos von allen Ansprüchen, Verlusten, Haftungen, Schäden und Aufwendungen (einschliesslich Gerichts- und Anwaltsgebühren), die aus oder im Zusammenhang mit Daten oder Inhalten in Kundensystemen oder auf der Website oder in E-Mails der Kunden oder Nutzer entstehen oder ansonsten vom Kunden oder  Nutzer genutzt oder übertragen werden, oder die aus oder in Verbindung mit den Geschäftstätigkeiten des Kunden entstehen. Weiter hält der Kunde FRAMA, den LIZENZGEBER und alle e-communications: RMail Partner schad- und klaglos von allen Ansprüchen, Verlusten, Haftungen, Schäden und Aufwendungen (einschliesslich Gerichts- und Anwaltsgebühren), die aus oder im Zusammenhang mit einem Ausfall bei einer Lieferung einer Nachricht oder einem Ausfall bei der Authentifizierung einer E-Mail mit einer RMail Digital Seal™ Markierung oder einer Registered Receipt™ E-Mail oder aus einer Nutzung der SERVICES entstehen.

8.2 Bedingungen der Entschädigung

Die in Art. 8 dargelegten Entschädigungsverpflichtungen sind von folgenden Voraussetzungen abhängig: (a) der Entschädigungsberechtigte sendet zeitnah eine schriftliche Mitteilung an den Entschädigungsverpflichteten bezüglich eines solchen Anspruchs /solcher Ansprüche; (b) der Entschädigungsverpflichtete hat nach seiner Wahl die alleinige Kontrolle über die Verteidigung, unter Einschluss der Erledigung oder Beilegung der Forderungsstreitigkeit; und (c) auf Wunsch und Kosten des Entschädigungs-verpflichteten nimmt der Entschädigungsberechtigte an der Untersuchung und Verteidigung eines solchen Anspruchs /solcher Ansprüche teil.

8.3 Schadloshaltung durch FRAMA und den Lizenzgeber

FRAMA und der LIZENZGEBER halten den Kunden schad- und klaglos, verteidigen ihn und stellen ihn frei von allen Kosten, Haftungen, Verlusten und Aufwendungen (einschliesslich Gerichts- und Anwalts-gebühren), die aus oder im Zusammenhang mit einem Anspruch, einer Klage, einem Prozess oder einem Verfahren entstehen, die von einer Drittpartei gegen den Kunden herbeigeführt werden, und die aus der Verletzung eines Urheberrechts, Patents, einer Handelsmarke oder der widerrechtlichen Aneignung eines Handelsgeheimnisses in Beziehung zu den SERVICES von FRAMA und dem LIZENZGEBER stehen oder daraus resultieren; sofern der Kunde (a) FRAMA sofort Mitteilung vom Anspruch, der Klage, dem Prozess oder dem Verfahren macht; (b) FRAMA die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und die damit verbundenen Beilegungsverhandlungen hat; und (c) FRAMA alle für die Ausführung der Verpflichtungen von und durch FRAMA verfügbaren und notwendigen Informationen und Unterstützungen erhält, die zur Einhaltung der Verpflichtungen von FRAMA notwendig sind. Wenn davon ausgegangen wird, dass SERVICES von FRAMA oder vom Lizenzgeber geistiges Eigentumsrecht verletzen, kann FRAMA nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten eine für den Kunden kostenfreie Lizenz besorgen, die den Kunden gegen solche Ansprüche schützt oder FRAMA kann den SERVICE  durch einen SERVICE ersetzen, welcher kein geistiges Eigentum verletzt. Wenn sich FRAMA an die Verpflicht-ungen gemäss diesen Paragraphen hält, hat der Kunde keinerlei Rechtsbehelfe oder anderen Ansprüche gegen FRAMA, mit Ausnahme des Rechts die Nutzungsbedingungen zu kündigen.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG; RECHTSMITTELBESCHRÄNKUNG

9.1 Grundsatz

Jegliche Haftung seitens FRAMA, des LIZENZGEBERS oder des e-communications: RMail Partner dem Kunden oder einer Drittpartei gegenüber ist ausgeschlossen bei Nichterfüllung oder fehlerhafter Erfüllung des Vertrags, sofern dies nicht auf Absicht oder grobe Nachlässigkeit zurückzuführen ist. Die Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen bei unabsichtlicher Bekanntgabe oder Beschädigung oder Löschung von Daten, die über das RMail-System gesandt und empfangen werden.

9.2 Folgeschäden

FRAMA, LIZENZGEBER oder e-communications: RMail Partner haften gegenüber dem Kunden oder einer Drittpartei nicht für Ansprüche oder Schadenansprüche. Insbesondere ist jegliche Haftung für Verluste oder Schäden ausgeschlossen, die als Ergebnis des Datenverlustes und der Unmöglichkeit erlitten werden, Zugriff zum Internet oder zur Dienstleistung zu bekommen oder zum Abschicken und Erhalt von Informationen, was durch Verzögerungen, Ausfall oder Unterbrechung der Dienstleistung durch FRAMA und den LIZENZGEBER herbeigeführt wird.

9.3 Von Drittparteien verursachter Schaden

FRAMA, LIZENZGEBER oder e-communications: RMail Partner haften nicht für Schäden, die Drittparteien dem Kunden durch falschen Gebrauch der Verbindung (einschliesslich Viren) verursachten.

9.4 Unterbrechung der Dienstleistung

FRAMA, LIZENZGEBER oder e-communications: RMail Partner übernehmen keine Haftung für Unterbrechungen der Dienstleistung, die auf Störungen, Störungsbeseitigung, Instandhaltung, die Einführung neuer Technologien oder ähnliche Zwecke zurückzuführen sind. FRAMA,  LIZENZGEBER und e-communications: RMail Partner gewährleisten weder den jederzeitigen Zugriff zu ihrem System noch den nahtlosen und ununterbrochenen Betrieb ihres Systems.

9. 5 Schadenbegrenzung

FRAMA, LIZENZGEBER oder  die e-communications: RMail Partner haften in keinem Fall für indirekte, direkte, zufällige, besondere, strafbare oder andere Schäden oder Folgeschäden, einschliesslich Nutzungsausfall, Betriebsunterbrechung, Datenverlust oder Gewinnverlust oder Verlust durch einen Streit über die Gültigkeit einer Registered Receipt™ E-Mail, ihren Inhalt oder die Auslegung ihres Lieferstatus, der aus oder auf irgendeine Weise in Verbindung mit diesem Vertrag, den SERVICES oder Softwareanwendungen entsteht, auch wenn FRAMA der LIZENZGEBER oder der e-communications: RMail Partner auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden sind. SERVICE  Nutzer oder Kunden verpflichten sich, nicht als Rechtsstreitvertreter gegen FRAMA, den LIZENZGEBER oder e-communications: RMail Partner aufzutreten oder einen Vertreter damit zu beauftragen, sie in einem Rechtsstreit gegen FRAMA, den LIZENZGEBER oder den e-communications: RMail Partner zu vertreten.

Sollte eine Haftung von FRAMA und/oder des LIZENZGEBERS bejaht werden, haften diese maximal für einen Betrag in der Höhe der Zahlungen des Kunden pro Einheit einer Registered Email® Nachricht gemäss dessen  Vertrag. e-communications: RMail Partner sind in keinem Fall für eventuelle Schäden haftbar, die aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag oder den SERVICES entstehen.

9.6 Kundeninhalt

FRAMA, der LIZENZGEBER oder der e-communications: RMail Partner haften keinesfalls für eine Unrichtigkeit, Gesetzeswidrigkeit, Fehlinformation oder eine Verletzung der Rechte und Interessen eines Dritten, die sich direkt oder indirekt aus dem E-Mailinhalt oder des Inhaltes eines Anhangs einer E-Mail eines Kunden oder Nutzers ergeben.

9.7 Anlagen der Kunden

FRAMA, LIZENZGEBER oder e-communications: RMail Partner übernehmen keine Haftung für Schäden an Kundenanlagen, Daten oder deren Verlust, ungeachtet des Grundes der Entstehung.

9.8 Rechtsmittelbeschränkung

Wenn es FRAMA, dem LIZENZGEBER oder dem e-communications: RMail Partner nicht gelingt, einen gemäss diesen Nutzungsbedingungen anerkannten Mangel innerhalb von sechzig (60) Tagen ab der schriftlichen Mitteilung des Schadens durch den Kunden und seiner Absicht die Kündigung zu verlangen, zu beheben, hat der Kunde einzig und ausschliesslich das Recht,  die SERVICES zu kündigen und nur eine Rückerstattung der im Voraus bezahlten Gebühren für den gekündigten Teil der SERVICES zu verlangen.

10. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

10.1 Laufzeit und Kündigung

Diese Nutzungsbedingungen sind ab dem Datum der schriftlichen oder elektronisch erfolgten Akzeptanz dieser Nutzungsbedingungen durch den Kunden oder dem Installationsdatum der Zugriffssoftware auf dem Rechner des Nutzers in Kraft, bis (a) sie durch eine aktualisierte Version teilweise oder ganz ergänzt oder aktualisiert werden und wiederum durch den Kunden anerkannt werden oder (b) eine der Parteien die Nutzungsbedingungen mit einer Kündigungsfrist von vierzehn (14) Tagen auf Ende eines Monats schriftlich kündigt.

10.2 Auswirkung der Vertragsbeendigung

Bei Kündigung der SERVICES muss der Kunde seine Nutzung der SERVICES beenden und die Zugriffs-software löschen. Alle Rechte und Pflichten der Parteien erlöschen mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen des Kunden und sowie diejenigen die in Art. 11.7 festgehalten sind. Die Kündigung entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung, alle per Datum der Vertragsauflösung fälligen und geschuldeten Gebühren zu bezahlen. Nach Beendigung dieser Nutzungsbedingungen werden  die Parteien alle die sich in ihrem Besitz befindlichen vertraulichen Informationen und Software der jeweils anderen Partei zurückgeben.

11. ALLGEMEINES

11.1 Beziehung zwischen den Parteien

Keine Bestimmung dieses Vertrags darf als Eingehung oder die Vereinbarung eines Joint Ventures oder einer Partnerschaft ausgelegt werden. FRAMA und der LIZENZGEBER handeln als Erfüllungshelfer des Absenders von Nachrichten. Wenn der Absender möchte, dass FRAMA oder der LIZENZGEBER die Funktionen zur Authentifizierung für einen bestimmten e-communications: RMail Empfang abschaltet, werden FRAMA oder der LIZENZGEBER dies unter dem Vorbehalt tun, dem Sender eine Gebühr für diese zusätzliche Service-Anfrage zu berechnen. FRAMA und der LIZENZGEBER wünschen regelmässige Feedbacks vom Kunden, wie FRAMA und der LIZENZGEBER den Service verbessern können. Der Kunde erklärt und stimmt der Aussage zu, dass er kein Mitarbeiter von FRAMA oder dem LIZENZGEBER ist; er führt Services nach diesem Vertrag als unabhängiger Vertragspartner aus.

11.2 Zeugenaussage von FRAMA und dem LIZENZGEBER

Für den Fall, dass FRAMA oder der LIZENZGEBER gerichtlich vorgeladen oder auf andere Weise aufgefordert werden, in einem Verfahren zwischen einem Kunden und einem Dritten eine Zeugenaussage zu machen, die die Software oder die SERVICES betrifft, ist der Kunde damit einverstanden und anerkennt, FRAMA und/oder dem LIZENZGEBER für ihre Dienste mit einem Satz von 350.00 € zuzüglich MwSt pro Stunde und pro Person zu entschädigen sowie die angemessenen Reisekosten und Spesen abzugelten.

11.3 Vergabe von Rechten und Pflichten

Der Kunde darf keine der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Genehmigung von FRAMA oder des LIZENZGEBERS vergeben, wobei diese Zustimmung nur in begründeten Fällen verweigert werden soll. Ungeachtet des Vorstehenden kann der Kunde seine Interessen aus diesem Vertrag nach schriftlicher Mitteilung an FRAMA oder den LIZENZGEBER an eine eigene Tochtergesellschaft oder an eine Organisation vergeben, die im Wesentlichen die gesamten Vermögenswerte oder Geschäfte des Kunden erwirbt, und die ausdrücklich die Rechte und Pflichten des Kunden über-nimmt. Die Rechte und Haftungen der Parteien dieser Nutzungsbedingungen binden die jeweiligen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger und treten zu ihrem Nutzen in Kraft und zwar zum Zeit-punkt des Erwerbs der Vermögenswerte oder der Geschäfte.

Keine Bestimmung in diesen Nutzungsbedingungen hindert FRAMA oder den LIZENZGEBER daran, einen Teil der SERVICES auszulagern oder die e-communications: RMail Dienstleistung unter der Marke eines e-communications: RMail Partners anzubieten.

11.4 Umfassendes Verständnis; Änderung

Diese Nutzungsbedingungen bilden die Vereinbarungen zwischen den Parteien zu dem Vertragsgegen-stand vollumfänglich und abschliessend dar; diese Nutzungsbedingungen ersetzen alle früheren Ab-kommen und Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand und können nur mit beiderseitiger schriftlicher Zustimmung geändert werden. Für FRAMA oder den LIZENZGE-BER sind keine anderen oder zusätzlichen Bestimmungen in einer Bestellung oder einer anderen Kommunikation verbindlich, es sei denn, FRAMA oder der LIZENZGEBER erklären sich schriftlich mit solchen anderen und zusätzlichen Bestimmungen einverstanden. Änderungen können seitens von FRAMA oder dem LIZENZGEBERS rechtsgültig nur schriftlich und durch unterschriftsberechtigte Personen vereinbart werden. Diese Vereinbarung ist nicht nur in Schriftform bindend, sondern auch wenn sie in elektronischer Form oder durch schriftliche Signatur des Kunden akzeptiert wird.

11.5 Mitteilungen

Alle nach diesem Vertrag erforderlichen oder zugelassenen Mitteilungen müssen wie folgt zugestellt werden: an FRAMA an die E-Mail-Adresse: E-communications_Hotline@frama.com

11.6 Geltendes Recht; Zustimmung zur Rechtswahl

Dieser Vertrag und seine Auslegung unterliegen dem in der Schweiz geltenden Recht. Der Erfüllungsort und das einzige für alle aus diesen Nutzungsbedingungen entstehenden Streitfälle zuständige Gericht ist das „REGIONALGERICHT EMMENTAL-OBERAARGAU, 3400 Burgdorf, Schweiz“. Eine Änderung der Bestimmungen über die Rechtswahl oder den Gerichtstand erfordert zu ihrer Gültigkeit die schriftliche Form und die rechtsgültige Unterzeichnung durch die Parteien.

11.7 Fortbestand von Verpflichtungen

Die Rechte und Pflichten in Bezug auf urheberrechtlich geschützte Informationen, vertrauliche Informationen, Datenschutz, Garantien, Entschädigung, begrenzte Wirkung von Haftung und Garantieausschlüsse gelten über die Kündigung oder den Ablauf dieser Nutzungsbedingungen hinaus auf unbeschränkte Zeit weiter.

11.8 Änderungen

Dieser Vertrag bedarf zu seiner Änderung der Schriftform und der rechtsgültigen Unterzeichnung durch die Parteien.

11.9 Doppelte Ausfertigung

Diese Nutzungsbedingungen können in mehreren Ausfertigungen erstellt werden, von denen jede als Original angesehen wird, die aber alle zusammen eine und die gleichen Nutzungsbedingungen darstellen. Alle elektronischen Fassungen der Nutzungsbedingungen werden als ebenso gültig wie Originale angesehen. Wenn die Zugriffsoftware erfolgreich installiert wurde und die Bestimmungen während des Installationsprozesses anerkannt wurden, werden diese Nutzungsbedingungen in elektronischer Form als rechtsgültiges Original und als im gegenseitigen Einvernehmen abgeschlossener Vertrag betrachtet.

11.10 Rechtsstreit

Wenn der Kunde in einen Rechtsstreit verwickelt ist, bei dem es um das e-communications: RMail System geht, hat der Kunde FRAMA und den LIZENZGEBER unverzüglich zu informieren; FRAMA und der LIZENZGEBER behalten sich das Recht vor, das Registered Email® e-communications: RMail System im Streitfall zu verteidigen.

11.11 Rechtliche Hinweise

FRAMA oder der LIZENZGEBER bieten keine Rechtsberatung, Meinungsäusserungen oder Empfehlungen an. Das Material oder die Informationen, die in schriftlichen Unterlagen oder auf den FRAMA oder LIZENZGEBER Websites oder in von FRAMA oder dem LIZENZGEBER unterstützten IT Publikationen oder Marketingmaterial enthalten sind, sind mit Vorsicht und unter Ausschluss jedes Risikos oder Haftung von FRAMA oder dem LIZENZGEBER zu benutzen. Die Kunden sind selbst dafür verantwortlich, einen unabhängigen Rechtsberater aufsuchen, wenn  sie  rechtliche Fragen haben und sie sich nicht auf das Material von FRAMA oder des LIZENZGEBERS als Rechtsquelle verlassen wollen.